Batterien können durch deren chemischen Inhaltsstoffe bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Gesundheit und Umwelt belasten. Durch vom sonstigen Hausmüll getrennte Sammlung sowie Verwertung können gesundheits- und umweltschädigende Auswirkungen vermieden werden. Batterien können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten. Deshalb dürfen Sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wieder aufladbar und nicht wieder aufladbar) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Die gebrauchten Altbatterien können Sie unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie sie am Versandlager zurückgeben) abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer auf die üblichen Mengen sowie gleiche Altbatterien beschränkt, die der Versender als Neubatterien in seine Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien nicht in dem Hausmüll entsorgen dürfen. Nachstehende Symbole haben folgende Bedeutung: Hg: Batterie enthält Quecksilber Pb: Batterie enthält Blei Cd: Batterie enthält Cadmium